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   BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 63/78   

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https://dejure.org/1979,3416
BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 63/78 (https://dejure.org/1979,3416)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1979 - 4 RJ 63/78 (https://dejure.org/1979,3416)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1979 - 4 RJ 63/78 (https://dejure.org/1979,3416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Kostentragung für eine während einer vom RV-Träger durchgeführten Heilbehandlung notwendig gewordenen Operation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger - Heilverfahren - Operation - Notwendigkeit einer Operation - Krankheit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 24/81

    Vorübergehender Aufenthalt - Krankheit - Krankenhausentlassung - Rücktransport -

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 63/78
    26 zu 5 484 EVO, vom 28. August 4970 in BSGE 54, 279, 282 = SozR Nr. 50 zu EUR 484 EVO).
  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 29/77

    Zuständigkeit der Krankenkasse und der Rentenversicherung für

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 63/78
    ihrer persönlichen und sachlichen Ausstattung auch als eine Kur- oder Spezialeinrichtung iS des @ 184a RVO anzusehen wäre, ist jedenfalls im vorliegenden Fall, wie schon ausgeführt, dem Versicherten mit der bei ihm vorgenommenen Operation allein Krankenhauspflege gewährt worden° Die Frage, wie in anderen, weniger eindeutigen Fällen die Krankenhauspflege - als Pflichtleistung der Krankenkasse nach 5 184 RVO - von einer nach dem Ermessen der Krankenkasse zu gewährenden Rehabilitationsbehandlung nach @ 184a RVO abzugrenzen ist (vgl dazu BSGE 46, 41 für Alkoholentziehungskuren), brauchte deshalb vom Senat nicht entschieden zu werden.
  • BSG, 07.12.1977 - 1 RA 7/77

    Zum zeitlichen Geltungsbereich einer Norm, die zahnmedizinische Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 63/78
    früher nach 5 1257 Abs. 2 BVG aF9 auch die Kosten von Operationen übernehmen (vgl BSG SozR Nr. 7 zu 5 1257 RVO)@ Wenn jedoch gleichzeitig ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Krankenhilfe zu gewähren hat9 geht dessen Zuständigkeit der des Rentenversicherungsträgers als Träger der medizinischen Rehabilitation vor (vgl BSGE 45, 212, 217 = SozR 2200 5 182 EVO Nr. 29 S. 55{) 54)" Dies folgt insbesondere aus @ 1259 RVO (idF von 5 21 Nr. 71 RehaAnglG).
  • Drs-Bund, 29.10.1975 - BT-Drs 7/4237
    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 63/78
    Dies zeigt, daß der Gesetzgeber mit dem RehaAnglG das historisch gewachsene gegliederte System der Rehabilitation nicht beseitigen wollte (vgl dazu BT-Drucks 7/4237 S. 57).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Im Einblick darauf hat das BSG wiederholt eine Regelung über die Kostentragung und -aufteilung durch vertragliche Vereinbarungen der Sozialversicherungsträger für sachgerecht und vertretbar gehalten (vgl. insbesondere BSGE 46, 41, 46 = SozR a.a.O. Nr. 1 S. 6) und nach dem Abschluß der SuchtV diese als brauchbare Grundlage einer Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Trägern der Kranken- und der Rentenversicherung herangezogen (BSGE 51, 44, 48 = SozR a.a.O. Nr. 4 S. 17; BSG SozR 2200 § 1239 Nr. 1 S. 4).
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Zwar geht, wenn als medizinische Leistung zur Rehabilitation eine ärztliche Behandlung in Betracht kommt und zugleich ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Krankenhilfe zu gewähren hat, dessen Zuständigkeit derjenigen des Rentenversicherungsträgers als Träger der medizinischen Rehabilitation vor (BSGE 45, 212, 217 f. = SozR 2200 § 182 Nr. 29 S. 53 f.; BSG SozR 2200 § 1239 Nr. 1 S. 3).
  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

    Hat ein Träger der Krankenversicherung einem Versicherten im Rahmen der Krankenhilfe (RVO § 182 Abs. 1) medizinische Leistungen zu erbringen, so kann der Versicherte nach den §§ 13, 14 AVG (= §§ 1236, 1237 RVO) die Gewährung dieser Leistungen von dem Rentenversicherungsträger nur verlangen, wenn dieser gemäß § 16 AVG (= § 1239 RVO) die Leistungen anstelle des Krankenversicherungsträgers übernimmt (Anschluß an BSG 1977-12-07 1 RA 7/77 = SozR 2200 § 182 Nr. 29 sowie BSG 1979-08-30 4 RJ 63/78 = SozR 2200 § 1239 Nr. 1).
  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 21/82

    Zahnersatz als Leistung zur Rehabilitation - Leistungsabgrenzung zwischen

    Für die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer zahnmedizinischen Behandlung - hier: Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz (Kronen und Brücken) - als zahnmedizinische Leistung der beruflichen Rehabilitation iS von RVO § 1236 Abs. 1, § 1237 entfällt eine Leistungszuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der vorrangige Träger der gesetzlichen Krankenversicherung 100 vH der 'Vertragsleistungen' (Leistungen unter Anwendung der zwischen den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung bzw den Zahntechniker-Innungen vereinbarten Sätze) bereits erbracht hat (Bestätigung und Weiterführung von BSG 1977-12-07 1 RA 7/77 = BSGE 45, 212; BSG 1979-08-30 4 RJ 63/78 = SozR 2200 § 1239 Nr. 1; BSG 1980-06-24 1 RA 51/79 = BSGE 50, 156).
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